Der VBE streitet weiter für eine Grundtarifierung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte.
Die Einkommensrunde 2015 steht für den VBE unter dem Motto „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.
Für alle Besoldungsgruppen ab A 11 gilt:
2013: Erhöhung um 1,5 % + Festbetrag von 30 Euro monatlich
2014: Erhöhung um 1,5 % + Festbetrag von 40 Euro monatlich
Für A 11/ A 12: Anpassung mit 4 Monaten Verzögerung pro Jahr und Einrechnung der bereits in 2013/14 erfolgten Erhöhung
Ab A 13: Anpassung mit 8 Monaten Verzögerung pro Jahr
Nachzahlung erfolgt spätestens Anfang 2015
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Die rot-grüne Landesregierung muss die Bezahlung der Staatsdiener in NRW neu regeln, weil der Verfassungsgerichtshof das Beamtenbesoldungsgesetz Anfang Juli für verfassungswidrig erklärt hatte. Das Gesetz sah vor, die Tariferhöhungen von insgesamt 5,6 % für die Angestellten im öffentlichen Dienst für 2013 und 2014 nur für die unteren Beamten-Besoldungsgruppen zu übernehmen. Die mittleren Besoldungsgruppen (A 11 und A 12) sollten nur ein Plus von 2 % für beide Jahre zusammen erhalten, die oberen Gruppen mit zwei Nullrunden leer ausgehen.
Der VBE hatte, genauso wie seine Dachorganisation, der DBB NRW, Klage gegen dieses Gesetz eingereicht und seine betroffenen Mitglieder aufgerufen,
Widerspruch einzulegen.
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